Kurabgabe

Muss eine Kurabgabe sein? Und wofür wird das Geld verwendet?
Derartige Fragen zum Hintergrund der Kurabgabe möchten wir Ihnen gerne erläutern.

Was ist die Kurabgabe?
Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie ist eine Mischung zwischen Beitrag und Gebühr, und dient zur teilweisen Finanzierung verschiedenster Einrichtungen, Veranstaltungen und anderen touristischen Leistungen, die den Urlaubern geboten werden.

Wofür wird die Kurabgabe erhoben?
Mit dieser Abgabe tragen Sie ganz persönlich dazu bei, dass z.B. die Wege, Grünanlagen, Promenaden, Wegweiser erneuert bzw. ausgebaut werden. In den örtlichen Parkanlagen und städtischen Waldgebieten sowie auf den Promenaden genießen Sie Anlagen, die durch die Kurabgabe unterhalten und gereinigt werden.
Die Besetzung der öffentlichen Strandbäder mit Rettungsschwimmern gehört ebenso zu den Leistungen.
In den Tourist-Informationen der Orte Waren (Müritz), Göhren-Lebbin, Malchow, Plau am See, Röbel/Müritz und Rechlin werden Sie ganzjährig kostenlos rund um Ihren Urlaub beraten und mit Informationsmaterial versorgt.
Infotafeln im Ort halten aktuelle Veranstaltungs- und Freizeittipps bereit. Auch diese Leistungen erfordern Kraft, Zeit und eine solide Finanzierung.
Wie in allen Bereichen des Lebens passieren Fehler. Und so wird Ihnen unter Umständen ein solcher Fehler auch im Urlaub begegnen. Wir freuen uns auf Ihre Hinweise.
Denn nur mit Ihrer Hilfe können wir die Urlaubsregion „Müritz plus“ im Sinne unserer Gäste und somit auch in Ihrem Sinne weiterentwickeln.


Wer muss die Kurabgabe bezahlen?
Die Kurabgabe wird von jedem erhoben, der sich zu Kur- und Erholungszwecken in diesen Städten oder Gemeinden aufhält.
Gleichfalls gibt es unter Umständen Befreiungen und Ermäßigungen, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Auskunft darüber geben Ihnen gerne die Tourist-Informationen bzw. können Sie den örtlichen Kurabgabe-Satzungen entnehmen.

Wir hoffen, ein wenig Verständnis für die Erhebung der Kurabgabe geweckt zu haben

Kurzübersicht der Orte zu Zeitraum und Höhe der Kurabgabe

Waren (Müritz): ganzjährig / April bis Oktober 2,70 € pro Pers. / November bis März 2,00 € pro Pers. / gilt ab dem 16. Lebensjahr

Göhren-Lebbin: ganzjährig / März bis Oktober 2,00 € pro Pers. / November bis Februar 1,50 € pro Person / gilt ab dem 17. Lebensjahr

Malchow: ganzjährig / April bis Oktober 2,00 € pro Pers. / November bis März 1,50 € pro Pers. / gilt ab dem 17. Lebensjahr

Plau am See: 01. April bis 31. Oktober / 1,50 € pro Pers. / gilt ab dem 16. Lebensjahr

Röbel/Müritz: April bis Oktober 2,00 € pro Pers. / gilt ab dem 6. Lebensjahr

Rechlin: April bis Oktober 2,00 € pro Pers. / gilt ab dem 6. Lebensjahr